Die Neubaustrecke der Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 verläuft von der gegenwärtigen Endwendeschleife an der Walliser Straße (Haltestelle Züricher Straße) über die St.-Gotthard-Straße und Otto-Brenner-Alle bis zur Osterholzer Heerstraße. Von dort führt sie weiter über die Hans-Bredow-Straße und einer vorhandenen Freifläche bis zum Ehlersdamm. Ab hier verschwenkt die Trasse in Richtung Süden und findet ihr Ende an der Bahnlinie Bremen - Hannover.
Die Straßenbahnstrecke wird grundsätzlich zweigleisig errichtet. Die geplante Straßenbahnstrecke wird mit einem besonderen, von der Straße abgesetzten Bahnkörper errichtet, um eine weitgehende Unabhängigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs von dem motorisierten Individualverkehr zu gewährleisten. Dieses Ziel kann nur auf einem Teilabschnitt der St.-Gotthard-Straße (zwischen Brienzer Straße und Engadiner Straße) nicht erreicht werden, da die beengten Verhältnisse eine entsprechende Aufweitung des Straßenkörpers nicht zulassen.
Am geplanten Endpunkt der Straßenbahn, der sich am neu und separat zu planenden Bahnhof Mahndorf befindet, wird eine Wendeschleife sowie eine P+R-Anlage eingerichtet. Aus betrieblichen Gründen wird im Bereich der Koblenzer Straße eine Zwischenwendeschleife angeordnet.
Aus verfahrenstechnischen Gründen wurde die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 von der Züricher Straße bis zum Bahnhof Mahndorf in drei separate Bauabschnitte beplant. Folgende Bauabschnitte wurden dazu eingerichtet:
Bauabschnitt 1: Züricher Straße bis Zwischenwendeschleife Tenever-Zenrum
Bauabschnitt 2: Zwischenwendeschleife Tenever-Zentrum bis Ende Hans-Bredow-Straße (Nusshorn)
Bauabschnitt 3: Nusshorn bis Endwendeschleife am Bahnhof Mahndorf
Die im Folgenden beschriebenen und dargestellten Planungsinhalte wurden im Rahmen eines projektbegleitenden Arbeitskreises unter Federführung des Vorhabenträgers (Amt für Straßen und Verkehr) mit folgenden Planungsträgern und Institutionen erarbeitet:
Bauabschnitt 1: Züricher Straße bis Zwischenwendeschleife Tenever-Zentrum
Die Länge des 1. Bauabschnittes beträgt ca. 1.950 m zuzüglich der Zwischenwendeschleife Tenever. Die Strecke ist nach städtebaulichen Kriterien in die folgenden Planungsbereiche unterteilt worden:
Haltestelle Züricher Straße; km 0+000 bis 0+225
Im Planungsbereich km 0+000 bis 0+225 befindet sich die gegenwärtige Endwendeschleife und die heutige Endhaltestelle (Züricher Straße) der Straßenbahnlinie 1. Im Zuge der Weiterführung der Straßenbahnlinie 1 bis zum Bahnhof Mahndorf wird die heutige Endwendeschleife aus betrieblichen Gründen nicht mehr benötigt und kann daher zurückgebaut werden.
Um die freiwerdenden Flächen einer sinnvollen Nutzung zuführen zu können, wird die Straßenbahn parallel zur gegenwärtigen Walliser Straße in Richtung St.-Gotthard-Straße geführt. Die Walliser Straße bindet zukünftig am nördlichen Rand der Platzfläche über eine West – Ost - Achse an die Tessiner Straße an und erhält auf diese Art den Anschluss an die St.-Gotthard-Straße. Die verkehrliche Machbarkeit ist im Rahmen der Planungserarbeitung geprüft worden.
Der freiwerdende Straßenraum der verlegten Walliser Straße wird für eine Straßenbahnhaltestelle in Zentrumsnähe genutzt. Die Busse befahren die Haltestelle auf der südlichen Bahnsteigseite. Diese bindet an das öffentliche Straßennetz in der West – Ost – Spange der Walliser Straße an. Insgesamt entsteht so ein großzügiger Bereich, der als Marktplatz genutzt und einer zukünftigen Bebauung zugeführt werden kann.
Nach Inbetriebnahme der Verlängerung der Linie 1 (1. und 2. BA) wird die heutige Buslinie 25 an der Züricher Straße enden. Die Buslinie 37 wird an der Haltestelle Züricher Straße anbinden und damit die Kuhkampsidlung, das "Schweizer Viertel" und Sebaldsbrück verbinden. Es wurden daher zwei Haltestellenpositionen sowie eine Warteposition für Gelenkbusse vorgesehen.
Das im Bereich der gegenwärtigen Wendeschleife stehende Gleichrichterwerk bleibt für den weiteren Linienverlauf weiterhin erforderlich und muss an der vorhandenen Stelle verbleiben und ertüchtigt werden. Als aktive Lärmschutzmaßnahme wird nordwestlich der künftigen Straßenverbindung Walliser Straße / Tessiner Straße und im weiteren Verlauf entlang der Straßenbahntrasse in Richtung Norden eine 3 m hohe Lärmschutzwand (straßenseitig hochabsorbierend) vorgesehen.
Im Anschluss an die gesicherte Querung der verlegten Walliser Straße fährt die Straßenbahn höhengleich mit dem umliegende Platz in die neue Haltestelle ein. Der Bahnkörper wird in diesem Abschnitt sowohl farblich als auch durch eine parallel verlaufende Entwässerungsrinne vom übrigen Platzbereich getrennt.
Die derzeit vorhandenen Taxistellplätze werden neu sortiert und in Höhe der Bushaltstelle neu angeordnet.
St.-Gotthard-Straße, zwischen Haltestelle Züricher Straße und Brienzer Straße; Km 0+225 bis 0+475
Die St.-Gotthard-Straße erhält einen besonderen Bahnkörper in Mittellage mit parallelen, einstreifigen Richtungsfahrbahnen für den Motorisierten-Individual-Verkehr (MIV). Auf Grund der beengten Straßenraumsituation wird eine Fahrbahnbreite von 3,50 m angeboten. Der Bahnkörper wird bis zu den innenliegenden Schienen im geschlossenen Oberbau hergestellt. Der Bereich zwischen den innenliegenden Schienen wird als Rasengleis ausgebildet. Dadurch wird das illegale Überqueren des besonderen Bahnkörpers erschwert, der Straßenraum deutlicher gegliedert und städtebaulich in das Umfeld eingebunden.
Die Einmündung Zermatter Straße wird nur noch als „Rechtsrein / Rechtsraus -Einmündung“ hergestellt. Die entfallenden „Zebrasteifen“ werden durch eine signalisierte Fußgängerquerung ersetzt. Um die Netzfunktionen des MIV weiterhin aufrecht zu erhalten ist es erforderlich, für die Einmündung Brienzer Straße den besonderen Bahnkörper zu unterbrechen.
Im Bereich der Einschleifung der Straßenbahn in die St.-Gotthard-Straße in Richtung Tenever wird für den stadteinwärts fließenden Verkehr eine Wendefahrbahn angeordnet, die auf Grund ihrer Abmessungen nur für PKW geeignet ist.
Die Nebenanlagen erhalten jeweils separate Rad- und Gehwege. Möglichkeiten, den ruhenden Verkehr entlang des Straßenraums unterzubringen bestehen auf Grund der beengten Straßenraumverhältnisse nicht. Stellplätze für die anliegenden Wohngebäude sind auf den Grundstücken vorhanden
St.-Gotthard-Straße, zwischen Brienzer Straße und Haltestelle Engadiner Straße; Km 0+475 bis 0+700
Zur Vermeidung von übermäßigem Grunderwerb wird in diesem Bereich ein straßenbündiger Bahnkörper angeordnet. Durch die Anlage des straßenbündigen Bahnkörpers können beidseitig der St.-Gotthard-Straße Längsparkstände angeboten werden. Die Haltestelle hinter der Einmündung Engadiner Straße wird als straßenbündige Kaphaltestelle vorgesehen. Um die notwendige Länge der Haltestelle anzuordnen, muss eine Garagenhofzufahrt verlegt und die Garagenorganisation teilweise umgestaltet werden.
Die Einfahrt in den straßenbündigen Bereich findet in beide Richtungen signalgesteuert statt, so dass die Straßenbahn als Pulkführer den Bereich befahren kann. Ein weitestgehend störungsfreier Betrieb der Straßenbahn kann somit gewährleistet werden.
Durch die gewählte Querschnittsaufteilung ist es möglich, den Straßenraum durch begleitende Baumreihen zu gliedern und städtebaulich besser in das Umfeld zu integrieren.
St.-Gotthard-Straße / Otto-Brenner-Allee, zwischen Haltestelle Engadiner Straße und Neuwieder Straße; Km 0+700 bis 1+025
Die St. Gotthard – Straße / Otto-Brenner-Allee erhält einen besonderen Bahnkörper in Mittellage mit parallelen einstreifigen Richtungsfahrbahnen für den MIV. Aufgrund der beengten Straßenraumsituation wird eine Fahrbahnbreite von 3,50 m angeboten. Der Bahnkörper wird bis zu den innenliegenden Schienen im geschlossenen Oberbau hergestellt. Der Bereich zwischen den innenliegenden Schienen wird als Rasengleis ausgebaut. Dadurch wird das illegale überqueren des besonderen Bahnkörper erschwert und der Straßenraum deutlicher gegliedert und städtebaulich in das Umfeld eingebunden.
In Höhe des Gemeindezentrums sowie des ehemaligen Kindergartens können Längsparkstände am nördlichen Straßenrand angeordnet werden. Die Nebenanlagen erhalten jeweils separate Rad- und Gehwege. Um dem vorhandenen Radwegenetz Rechnung zu tragen, wird zwischen An der Schevemoorer Heide und Neuwieder Straße der nördliche Radweg als Zweirichtungsradweg angeordnet.
Otto-Brenner-Alle, zwischen Neuwieder Straße und Ende BA. 1; Km 1+025 bis 1+950
Die Planung sieht vor, die Straßenbahngleise in die heutige westliche zweistreifige Richtungsfahrbahn einzulassen und als besonderer Bahnkörper mit einem Rasengleis zu errichten. Die anliegerseitige zweistreifige Richtungsfahrbahn wird für den Beidrichtungsverkehr des MIV freigegeben. Somit kann der östliche Straßenraum nahezu unverändert beibehalten werden. Im Bereich der Einmündungen werden jeweils Aufstellflächen für Linksabbieger vorgesehen. Separate Flächen für Rechtsabbieger sind hierbei nicht erforderlich.
Die große Einmündung der Neuwieder Straße in die Otto-Brenner-Allee wird aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit auf das notwendige Maß reduziert und zurückgebaut. Die freiwerdenden Flächen werden den Nebenanlagen zugeschlagen. Die übrigen Einmündungen (Pirmasenser Straße, Wormser Straße, Kaiserslauterner Straße, Ludwigshafener Straße) bleiben weitestgehend unverändert.
Eine neue Überquerungsstelle für Fußgänger an der Otto-Brenner-Allee wird im Zuge der Straßenbahntrasse als signalisierte Überwegung im Einmündungsbereich Wormser Straße angeordnet. Die Überquerung der verbleibenden Fahrbahn wird ebenfalls signalisiert ausgeführt. Die überwiegend zu erhaltende Baumreihe des heutigen Mittelstreifens wird durch weitere Neupflanzung ergänzt und vervollständigt.
Im Planungsbereich dieses Abschnittes befinden sich zwei Haltestellen. Beide Haltstellen - "Neuwieder Straße" und "Tenever Zentrum" werden als gegenüberliegende Haltestellen jeweils im Seitenraum angeordnet.
Zwischen Neuwieder Straße und Dürkheimer Straße wird der westliche Radweg als Zweirichtungsradweg angeordnet. Die östliche Geh- und Radwegbeziehung bleibt weitestgehend unverändert.
Zwischenwendeschleife Tenever-Zentrum br />
Als Ende des 1. Bauabschnittes wird die Zwischenwendeschleife Tenever errichtet. Sie befindet sich unmittelbar südlich des vorhandenen Umspannwerks der swb AG zwischen der Otto-Brenner Allee, der Teneverstraße und dem Bultenfleet. Um die komplizierten unterirdischen Anlagen des Umspannwerkes, in dem zusätzlich eine Gasreglerstation untergebracht ist, sowie die vorgesehenen Erweiterungsflächen nicht zu Überbauen wurde die Wendeschleife unter Inanspruchnahme des südlich folgenden Grundstückes trassiert.
Die Zwischenwendeschleife wird mit einem Rasengleis ausgestattet und im Uhrzeigersinn befahren.
Im Anschluss an die Wendeschleife wird die Otto-Brenner-Allee wieder an den Bestand angeschlossen.
Bauabschnitt 2: Zwischenwendeschleife „Tenever-Zentrum“ bis Ausbauende der Hans-Bredow-Straße auf Höhe „Nusshorn“
Die Länge des 2. Bauabschnittes beträgt ca. 2.150 m zuzüglich der provisorischen Zwischenwendeschleife Nusshorn am Ende der Hans-Bredow-Straße. Die Strecke ist nach städtebaulichen Kriterien in die folgenden Planungsbereiche unterteilt worden:
Zwischenwendeschleife Tenever bis Osterholzer Heerstraße; km 1+950 bis 2+175
Dieser Planungsbereich beschreibt die Straßenbahnverlängerung zwischen der Zwischenwendeschleife Tenever und dem Knotenpunkt Osterholzer Heerstraße / Hans-Bredow Straße.
Die Straßenbahn wird in der Seitenlage bis zum Standort der gegenwärtigen Buswendeanlage in Höhe der Dürkheimer Straße geführt. Dort verschwenkt die Straßenbahntrasse in die Mittellage und mündet in der Haltestelle "Teneverstraße", die als gegenüberliegende Haltestelle vorgesehen ist. Der Bahnkörper wird bis auf die Knotenpunkt- und Haltestellenbereiche als Rasengleis ausgebildet.
Der bereits freigegebene Ausbau des Knotenpunktes Osterholzer Heerstraße / Hans-Bredow-Straße berücksichtigt bereits die Planung der Straßenbahnverlängerung
Hans-Bredow-Straße, zwischen Osterholzer Heerstraße und Thalenhorststraße; Km 2+175 bis 3+450
Dieser Planungsbereich beschreibt die Straßenbahnverlängerung durch die Hans-Bredow-Straße zwischen Osterholzer Heerstraße und Thalenhorststraße.
Die gesamten Verkehrsflächen zwischen Osterholzer Heerstraße und Krietes Wald (FFH-Gebiet) wurden bereits planrechtlich durch den B-Plan 2346 festgesetzt. Daher sind die Verkehrsflächen für den MIV sowie den Rad- und Fußgängerverkehr in dieser Steckenneuerung nicht relevant. Innerhalb dieser Verkehrsflächen verläuft nunmehr die Straßenbahn auf einem besonderen Bahnkörper in Mittellage. Als Oberbauform ist ein schienenbündiges Rasengleis vorgesehen. Der Bahnkörper erhält auf der östlichen Seite eine Erweiterung, so dass dort eine parallele Baumreihe angeordnet werden kann.
Die Haltestelle "Werner-Steenken-Straße" wird in Fahrtrichtung jeweils hinter dem Knotenpunkt Hans-Bredow-Straße / Werner-Steenken-Straße / Julius-Faucher-Straße als Teilhaltestelle vorgesehen. Hinter der Haltestelle wird auf einem kurzen Abschnitt eine Baumreihe jeweils östlich und westlich der Straßenbahntrasse gepflanzt. Anschließend setzt sich das schon beschriebene Entwurfsprinzip der einseitigen Baumreihe fort.
Ab Krietes Wald müssen auch wieder die übrigen Verkehrsflächen berücksichtigt werden, da hier die Gültigkeit des B-Planes 2346 und der vorgezogene Ausbau der Hans-Bredow-Straße endet. Es ist vorgesehen, den Querschnitt der bereits aufgeweiteten Hans-Bredow-Straße weiter zu führen und an den Knotenpunkten die entsprechenden Aufweitungen für Abbiegspuren vorzuhalten. Dementsprechend gliedert sich der Straßenraum neben dem besonderen Bahnkörper in Mittellage (Rasengleis) in jeweils eine zweispurige Richtungsfahrbahn und den Nebenanlagen, die sich in Rad- und Gehweg aufteilen. Durch die Trassierung ist es gelungen, einen Teil der vorhandenen Bäume südlich der mittleren Weserparkzufahrt zu halten.
Die Haltestelle "Weserpark" befindet sich in Höhe des heutigen zentralen Fußgängerzugangs zum Weserpark unmittelbar nördlich der Walter-Geerdes-Straße. Auf Grund des prognostizierten hohen Fahrgastaufkommens ist die Haltestelle mit einer Breite von bis zu 3,98 m geplant. Der Fußgängerüberweg ist mit einer Breite von 8,00 m ebenfalls für hohe füßläufige Verkehrsströme dimensioniert. Ein weiteres entscheidendes Entwurfsmerkmal ist die Tatsache, dass Krietes Wald durch die Planung in keiner Weise beeinträchtigt wird. Die Grenzen des FFH-Schutzgebietes Krietes Wald werden nicht berührt.
Im Zulauf zum Knotenpunkt Hans-Bredow-Straße / Thalenhorststraße wird die stadtauswärtige Fahrbahn auf das verkehrstechnisch erforderliche Maß aufgeweitet.
Hans-Bredow-Straße, zwischen Thalenhorststraße und Nußhorn Km 3+450 bis 4+100
Der Ausbau des Straßenkörpers im Bereich des Knotenpunktes Thalenhorststraße / Hans – Bredow – Straße kann in den gegenwärtigen Grenzen des Straßenraumes stattfinden. Zur Beibehaltung einer ausreichenden Leistungsfähigkeit werden die Spuren in Anzahl und Länge modifiziert. Durch die Planung der Straßenbahn in Mittellage ist es möglich, beidseits des besonderen Bahnkörpers jeweils Aufstellflächen für Fußgänger vorzusehen. Die Radfahrerfurten werden vor die Inselköpfe auf der Fahrbahn geführt.
Dieser Bereich ist gekennzeichnet durch die Anordnung eines Verknüpfungspunktes zwischen Bus und Straßenbahn im Bereich Thalenhorststraße. In Zukunft enden dort die Linien 38 und 41. Die Planung sieht vor, die gegenüberliegenden Seitenbahnsteige in Mittellage hinter dem Knotenpunkt jeweils von Straßenbahn und Bus nutzen zu lassen. Dafür wird eine Haltestellenlänge von 55 m vorgesehen. Die Busse wechseln anschließend aus dieser Haltestellenanlage in den Fahrbahnbereich und wenden im Bereich der Einmündung Heinz–Kerneck–Straße. Der neue Linienverlauf der Buslinien beginnt dann wieder in der Haltestellenanlage „Thalenhorststraße“.
Im folgenden Streckenabschnitt wird der gegenwärtige Straßenraum grundsätzlich beibehalten. Die Straßenbahn wird auf besonderem Bahnkörper in Mittellage geführt. Neben dem besonderen Bahnkörper verbleibt je eine Richtungsfahrbahn mit einer Breite von ca. 4,90 m. Die straßenbegleitenden Längsparkstände werden durch einzelne Baumpflanzungen gegliedert.
An der Haltestelle Nusshorn endet dieser Planungsbereich. Diese Haltestelle wird als gegenüberliegende Haltestelle angeordnet. Der anschließende Wendebereich für den MIV wir neu gestaltet. Die Gleisquerung wird technisch gesichert.
Provisorische (optionale) Endwendeschleife
Für den Fall einer verzögerten Realisierung des folgenden 3. Bauabschnittes ist es erforderlich, eine provisorische Wendeschleife zu installieren. Nur so könnten die Bauabschnitte 1 und 2 auch vor Fertigstellung des 3. Bauabschnittes in Betrieb genommen und dabei relevante Einspareffekte im Busbetrieb erzielt werden.
Die Wendeschleife wird im Bedarfsfall mit einem Schotteroberbau hergestellt. Somit ist ein schneller und unkomplizierter Rückbau möglich. Die vorhandene Wegebeziehung zwischen Nusshorn und dem Ehlersdamm wird aufrechterhalten bzw. ausgebaut.
Bauabschnitt 3: Provisorische Zwischenwendeschleife „Nusshorn“ bis Endhaltestelle Bahnhof Mahndorf
Die Länge des 3. Bauabschnittes beträgt ca. 900 m zuzüglich der Endwendeschleife am Bahnhof Mahndorf. Die Strecke ist nach städtebaulichen Kriterien in die folgenden Planungsbereiche unterteilt worden:
Provisorische Endwendeschleife Nusshorn bis Ehlersdamm; km 4+100 bis 4+525
Dieser Planungsbereich beinhaltet als wichtiges Merkmal ggf. den Rückbau der provisorischen Zwischenwendeschleife. Diese Wendeschleife wird mit Inbetriebnahme des 3. Bauabschnittes nicht mehr benötigt.
Die Gleisanlagen der Straßenbahn werden nahezu geradlinig bis zum Ehlersdamm geführt. Der vorhandene Verbindungsweg zwischen Nußhorn und Ehlersdamm wird nördlich der Gleistrasse hergestellt. Die Trassierung der Straßenbahnachsen wurde auf der Grundlage eines Linienfindungsgutachten („Variantenuntersuchung Lehmkuhle“) ermittelt.
Der gewählte Streckenverlauf berücksichtigt eine zukünftige, optimale Gebietsentwicklung und –erschließung.
Ehlersdamm bis Endwendeschleife; Km 4+525 bis 4+725
Nach der technisch gesicherten Überfahrt der Straßenbahn aus der anbaufreien „Lehmkuhle“ in die westliche Seitenlage des Ehlersdamms, wird die Trasse weiter in Richtung Bahnhof Mahndorf geführt. Die Straßenbreite wird auf 6,50 erweitert, damit in Zukunft auch Busse über den Ehlersdamm verkehren können. Der anbauseitige Gehweg wird durch einen Baumstreifen von der Fahrbahn abgegrenzt. Auf der westlichen Straßenseite wird zwischen Fahrbahn und Gleistrasse ein kombinierter Geh- und Radweg mit einer Breite von 3,00 m angeordnet. Breite und Lage sind auf das hier nicht behandelte Konzept eines Ausbaus des Ehlersdamms abgestimmt.
Zur Unterquerung der Gleisstrecke 1404 Osnabrück – Hamburg (Güterumgehungsbahn Bremen Süd) wird ein neues Brückbauwerk errichtet.
Endwendeschleife; Km 4+725 bis 5+000
Den Abschluss der Verlängerung der Linie 1 von der Züricher Straße bis zum Bahnhof Mahndorf bildet die Endwendeschleife am neu geplanten Standort des Bahnhofs Mahndorf. Die Planung sieht vor, die Wendeschleife innenliegend mit einer P+R Anlage für ca. 73 PKW zu kombinieren. Die Wendeschleife wird im Uhrzeigersinn befahren.
Die Straßenbahn fährt in die Endhaltestelle parallel zum Ehlersdamm ein. Die Haltestelle wird mit zwei Bahnsteigen ausgestattet. Busse erhalten ebenfalls separate Busbahnsteige und nutzen im weiteren Verlauf die Gleisanlagen der Straßenbahn zur Umfahrung der P+R Anlage.
Die Planungen berücksichtigen die geplante Verlegung des Bahnhofs Mahndorf. Dazu notwendige Unterführungsbauwerke (Aufzug, Treppe) wurden beim Platzbedarf bereits entsprechend berücksichtigt.
Im Anschluss an die Haltestelle fährt die Straßenbahn höhengleich in den angrenzenden Platzbereich hinein. Der Bahnkörper wird in diesem Abschnitt sowohl farblich als auch durch eine parallel verlaufende Entwässerungsrinne vom übrigen Platzbereich getrennt.
Die östliche Wohnbebauung der Landstraße Ehlersdamm wird durch einen Gehweg und durch einen Baumstreifen von der Fahrbahn separiert.